Eintrittsbedingungen
1. Es ist untersagt, jegliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Gegenstände, welche als solche zu gebrauchen sind, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Speisen, Getränke sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Gegenständen den Eintritt verweigern.
2. Den Anweisungen des Sicherheits- sowie Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Personen, die auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung etc.) begehen oder welche Dritte oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zu verweisen und Strafanzeige zu erstatten. Wir behalten uns vor, einzelnen Personen den Eintritt zu verwehren.
3. Jeder ist für den Erhalt seines Bändchens, welches zum Eintritt berechtigt, selbst verantwortlich. Für verlorengegangene Bändchen wird kein Ersatz geleistet.
4. Im Gefahren- oder Brandfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen.
5. Mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. mit dem Bezahlen des Eintritts sowie des Aufenthalts in der Veranstaltungsörtlichkeit werden diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen anerkannt.
Sicherheitshinweise
Um den Besuchern des Stadtfestes ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten, hat die Stadt Dillenburg im Vorfeld ein umfangreiches Sicherheitskonzept erstellt. Wir bitten die Gäste folgende Punkte zu beachten.
Am Einlass werden Rucksack-, Taschen und Personenkontrollen durchgeführt. Wir empfehlen möglichst auf Taschen und Rucksäcke zu verzichten.
Aufgrund des Jugendschutzgesetztes bitten wir alle Besucher einen gültigen Ausweis mit zur Veranstaltung zu bringen. Den Altersgruppen entsprechend werden Einlassbänder ausgegeben. So ist bei der Getränkeausgabe an der Bändchenfarbe erkennbar, zu welcher Altersstufe der Besucher gehört (grün: nur alkoholfreie Getränke für bis 15-jährige, gelb: 16 – 17-jährige, rot: ab 18 Jahren).
Es ist untersagt, jegliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Gegenstände, die als solche zu gebrauchen sind, Alkohol / Drogen, Fackeln sowie pyrotechnische Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ebenso ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Gegenständen den Eintritt verweigern.
Stark Alkoholisierte und / oder berauschte Personen erhalten keinen Zutritt.
Der Veranstalter hat auf dem Veranstaltungsgelände Hausrecht. Anweisungen des Sicherheits- sowie Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss vom Veranstaltungsgelände.
Die Stadt Dillenburg wird Personen, die auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begehen oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises verweisen und Strafanzeige erstatten.
Im Gefahren- oder Brandfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen.
Wir wünschen uns und unseren Gästen ein schöne und friedliche Aquarena Nacht 2017!