Eintrittsbedingungen
1. Es ist untersagt, jegliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Gegenstände, welche als solche zu gebrauchen sind, Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände aller Art, Reizstoffsprühgeräte, sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Selfie Sticks, große Regenschirme, Speisen, Getränke sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Gegenstände, die beim Einlass einbehalten werden, werden nicht verwahrt. Der Veranstalter kann Besuchenden mit verbotswidrig mitgeführten Gegenständen den Eintritt verweigern. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände herrscht Drohnenverbot. Während der Veranstaltung wird fotografiert und gefilmt. Dieses Foto- und Filmmaterial wird vom Veranstalter zu Zwecken der Berichterstattung und des Marketings durch Veröffentlichung in Printmedien, im Internet oder in sozialen Medien verwendet. Sollten Sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, bitten wir um unmittelbare Mitteilung bei dem für die Motivsuche verantwortlichen Fototeam.
2. Den Anweisungen des Sicherheits- sowie Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Personen, die auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung etc.) begehen oder welche Dritte und/oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zu verweisen und darüber hinaus Strafanzeige zu erstatten. Wir behalten uns vor, einzelnen Personen den Eintritt zu verwehren.
3. Gäste der Veranstaltung sind für den Erhalt des Einlassbändchens, welches zum Eintritt berechtigt, selbst verantwortlich. Für verlorengegangene Bändchen wird seitens des Veranstalters kein Ersatz geleistet. Gleiches gilt für Getränkebecher, die für 1 € vor Ort erworben werden können.
4. Im Gefahren- oder Brandfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen.
5. Mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. mit dem Bezahlen des Eintritts sowie des Aufenthalts in der Veranstaltungsörtlichkeit werden diese Allgemeinen Eintrittsbedingungen anerkannt.
Sicherheitshinweise
Um den Besuchenden des Stadtfestes ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten, hat die Oranienstadt Dillenburg im Vorfeld ein umfangreiches Sicherheitskonzept erstellt. Wir bitten die Gäste folgende Punkte zu beachten.
Am Einlass werden Rucksack-, Taschen und Personenkontrollen durchgeführt. Wir empfehlen möglichst auf Taschen und Rucksäcke zu verzichten und lediglich Taschen oder Rucksäcke kleiner als DIN A4 mit zur Veranstaltung zu bringen.
Aufgrund des Jugendschutzgesetztes bitten wir alle Besuchenden einen gültigen Ausweis mit zur Veranstaltung zu bringen. Den Altersgruppen entsprechend werden Einlassbänder ausgegeben. So ist bei der Getränkeausgabe an der Bändchenfarbe erkennbar, zu welcher Altersstufe der Gast gehört (rot: nur alkoholfreie Getränke für bis 15-jährige, gelb: 16 – 17-jährige, grün: ab 18 Jahren).
Es ist untersagt, jegliche Gegenstände aus Glas, Gegenstände, welche als solche zu gebrauchen sind, Fackeln, Wunderkerzen, pyrotechnische Gegenstände aller Art, Reizstoffsprühgeräte, sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Selfie Sticks und große Regenschirme auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ebenso ist das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht
gestattet. Der Veranstalter kann Besuchenden mit verbotswidrig mitgeführten Gegenständen den Eintritt verweigern.
Stark Alkoholisierte und/oder berauschte Personen wird der Zutritt zum Veranstaltungsbereich verwehrt.
Der Veranstalter hat auf dem Veranstaltungsgelände Hausrecht. Anweisungen des Sicherheits- sowie Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss vom Veranstaltungsgelände.
Die Oranienstadt Dillenburg wird Personen, die auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten begehen oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises verweisen und Strafanzeige erstatten.
Im Gefahren- oder Brandfall sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen.